Was nützt ein gerichtliches Urteil, wenn es nicht umgesetzt wird?
Anfang Dezember 2021 wird dem zuständigen Gerichtsvollzieher am AG Darmstadt ein Vollstreckungsauftrag übersandt. Eine Reaktion, auch auf Sachstandsanfrage vom März 2022, erfolgt nicht. Die Überprüfung ergab, dass der Gerichtsvollzieher seit 31.12.2021 in Pension gegangen ist. Meine zahlreichen schriftlichen und telefonischen Anfragen nach dem Verbleib meines Auftrages und des noch wichtigeren Vollstreckungstitel beim AG Darmstadt bleiben ohne jede Reaktion; zu den angegebenen Telefonzeiten ist dort niemand erreichbar.
Erst auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert das Gericht schließlich:
Die im Vollstreckungsbezirk des Beamten noch abzuwickelnden Aufträge wurden zuständigkeitshalber an Frau GVin … übergeben. Leider ist Frau … seit mehreren Monaten und für einen nicht absehbaren Zeitraum dienstunfähig erkrankt. Aus diesem Grund musste in der Folge nun auch deren Büro abgewickelt werden.
Wegen der hohen Belastung im Gerichtsvollzieherdienst musste der Bezirk von Frau … auf viele Gerichtsvollzieher verteilt werden. Ich habe nach dem Verbleib Ihres Vollstreckungsauftrages vom 08.12.2021 deshalb vorsorglich bei allen in Betracht kommenden Gerichtsvollzieher*innen, der Gerichtsvollzieherverteilerstelle und der Zwangsvollstreckungsabteilung forschen lassen, leider bislang ohne Ergebnis.
Von zwei urlaubsabwesenden Beamten (bis zum 08.07.) stehen die Rückmeldungen noch aus, so dass eine Chance besteht, den Vorgang noch aufzufinden. Andernfalls würde ich Ihnen bedauerlicherweise sodann die abschließende Nachricht zukommen lassen müssen, dass von einem Verlust des Poststücks und Ihres Titels auszugehen ist.
Der Mandant hat insgesamt über 60.000 Euro zu bekommen, seit 10 Jahren versuchen wir eine Vollstreckung. Wie soll ich solche Vorgänge dem Mandanten erklären und wie soll ich ihn davon abhalten, Selbstjustiz zu üben?