Im Jahr 2000 habe ich für eine Kassenärztin Klagen zum Sozialgericht eingereicht gegen die Kassenarztabrechnungen. Vereinbarungsgemäß wurde das Verfahren schnell ruhend gestellt, um die Entscheidung des BSG im Musterverfahren abzuwarten.
Das Musterverfahren ist lange entschieden, 2017 gräbt das Sozialgericht die alten Akten wieder aus und möchte die Verfahren nunmehr ordnungsgemäß beenden. Die Nachvergütung ist mittlerweile gezahlt worden, jetzt steht die Abrechnung der Anwaltsvergütung, die vereinbarungsgemäß von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung geleistet wird, an.
Die führt mich zurück in längst vergessene Zeiten: Abrechnung seit BRAGO (bis 2004 in Kraft) mit 10%igem Abschlag Ost auf die Anwaltsgebühren. Eine Zeitreise 17 Jahre in die eigene berufliche Vergangenheit …