Klage über einen nicht ganz unbedeutenden Betrag am LG Cottbus eingereicht am 22.12.2015. Bestätigung des Klageeinganges und Mitteilung des Aktenzeichens 06.01.2016. Zahlung des Gerichtskostenvorschusses am 10.01.2016.
Seither Ruhe.
Am 17.03.2016 Anruf bei der Geschäftsstelle: die Zustellung der Klage an die Beklagte ist am 16.03.2016 veranlasst worden. Auf die Frage, warum das so lange gedauert hat, die Antwort:
„Wir haben hier ein paar Rückstände.“
Was ist ein Rechtsstaat wert, bei dem die Justiz materiell und personell so schlecht ausgestattet ist, dass allein durch die Dauer des Verfahrens das Recht der Beteiligten ad absurdum geführt wird?
Dieser Beitrag hat 3 Kommentare
Also wenn die Klage VOR (16.03.2016) dem Einreichen (22.12.2016) zugestellt würde, offenbart sich etwas völlig anderes ad absurdum 😉
22.12.2016? Ihren De Lorean darf ich mir schon mal leihen, oder? 🙂
Leider ist der Flux-Kompensator beim letzten mal kaputt gegangen. 🙂
Danke für den Hinweis. 🙂