… ist klar im Vorteil.
Gegner wird verurteilt, an meinen Mandanten knapp 18.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Er zahlt die Hauptforderung, jedoch keine Zinsen. Auf die freundliche Aufforderung samt Berechnung reagiert er nicht. Also wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Parallel ist er natürlich auch verurteilt worden, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, die auf 2.600 Euro plus Zinsen festgesetzt wurden. Auch hier zahlt er wiederum nur die Hauptforderung und reagiert auf die freundliche Aufforderung samt Berechnung der Kosten nicht.
Auch das Schreiben des Gerichtsvollziehers, der ihn zur Abgabe der Vermögensauskunft lädt, liest er offenbar nicht durch. Jedenfalls erscheint er zu angesetzten Termin nicht, so dass jetzt Haftbefehl gegen ihn ergeht und der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt wird, ihn zu verhaften.
Zusätzliche Kosten für die Vollstreckung – die natürlich der Schuldner zu zahlen hat – runde 600 Euro.