Der Mandant befindet sich seit Jahren im Streit über Status und Befahrbarkeit einer Straße, die vom geschlossenen Dorfkern zu seinem in einem kleinen Siedlungsgebiet gelegenen Haus führt.
Im September 2017 erfährt er, dass die Gemeinde eine Umwidmung/Herabstufung dieser Straße (von Gemeindeverbindungsstraße zu beschränkt öffentlichem Weg für Fußgänger) betreibt. Sofort wird beantragt, den Mandanten als Anlieger an diesem Verfahren zu beteiligen. 3 Nachfragen später wird dann auch Akteneinsicht gewährt, aus der Akte ergibt sich nichts, insbesondere weder eine Entscheidungsgrundlage noch ein Entscheidungszeitpunkt.
Aus einem Schreiben der Straßenverkehrsbehörde in anderer Sache wird dann am 31.07.2018 bekannt, dass die Umstufungsverfügung angeblich seit 16.07.2018 rechtskräftig sei.
Neben allen rechtlichen Möglichkeiten, die jetzt ausgeschöpft werden müssen: wie kommt es wohl beim betroffenen Bürger an, wenn trotz offiziellem Antrag auf Beteiligung und trotz Kenntnis der Behörde diese quasi „heimlich“ entscheidet und eine Rechtskraft herbeiführt? Darf eine Behörde den Bürger so „austricksen“? – und wen wird er bei der nächsten Kommunalwahl dann wählen?