Eigentlich sollte die Betrugsmasche schon lange nicht mehr funktionieren: es erfolgt eine Eintragung in einem öffentlichen Register (hier: Handelsregister) und prompt tauchen die amtlich aussehenden Rechnungen für angebliche Eintragungskosten auf.
So erreicht mich heute die Rechnung der „Verwaltung für Handel & Gewerberegister“ über 522,41 Euro, komplett mit Überweisungstrger. Dabei ist man einerseits so „schlau“, keine Absenderadresse anzugeben. Absender ist laut Kopfzeile „VHG e.K. HRA 30381 Deutschland“.
Der dazugehörige Handelsregisterauszug:
Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRA 30381
Bekannt gemacht am: 13.02.2014 19:59 UhrNeueintragungen
13.02.2014HRA 30381:VHG e.K., Köln, Im Zollhafen 18, 50678 Köln.(die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Printmedien und Marketing.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Im Zollhafen 18, 50678 Köln. Inhaber: Meudt, Marcel, Wiesbaden, *05.10.1990.
Andererseits ist man so dreist, folgendes auszuführen:
Wichtiger Hinweis für die Gesellschaft
In letzter Zeit versuchen mehrfach private Anbieter mit amtlich aussehenden Rechnungen Kosten für eine Eintragung in ein privates Register oder eine Datei zu erlangen. Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen des Registergerichts für Handelsregistereintragungen und deren Veröffentlichungen über uns erfolgen.
Lieber junger Herr Meudt: es ist eine ausgesprochen schlechte Idee, ins Berufsleben mit einer derartigen offensichtlichen Betrugsmasche zu starten.
Dieser Beitrag hat 2 Kommentare
Sehr geehrter Herr Hänsch,
bei mir schlug heute das gleiche Schreiben auf: http://www.malerdeck.de/blog/?p=23503
Warum kann man solche offensichtlichen Betrugsversuche eigentlich nicht „von Amts wegen“ unterbinden/bestrafen? Schönes Wochenende.
Mit farbenfrohen und 🙂 Grü??en, Ihr Opti-Maler-Partner,
Werner Deck
Weil die Staatsanwaltschaften überlastet sind, die Mühlen der Justiz somit wesentlich langsamer mahlen, als die Betrüger ihre Gestalt und ihre Vorgehensweise wechseln und nicht zuletzt weil hinter solchen Ermittlungsverfahren ganz im Gegensatz zu Gewaltverbrechen/Sexualdelikten keine „empört ??ffentlichkeit“ mit entsprechender Medienöffentlichkeit steht?