Verfahrensdauer

Gegen eine Entscheidung in der Zwangsvollstreckung lege ich am 22.06.2017 das Rechtsmittel der „sofortigen Beschwerde“ beim zuständigen LG Dresden ein. Es passiert: gar nichts.

Im Januar 2018 frage ich schriftlich nach, was aus meiner Beschwerde geworden ist. Es passiert: gar nichts.

Am 29.08.2018 rufe ich in der Geschäftsstelle des Landgerichts an. Dort teilt man mir mit: die Akte liegt seit Februar 2018 dem zuständigen Richter vor (wo war sie eigentlich vorher?). Der ist aktuell im Urlaub und wird nach seiner Urlaubsrückkehr die Kammer wechseln, die von ihm bearbeiteten Zwangsvollstreckungssachen aber mitnehmen. In der neuen Kammer wird er zuständig sein für Abschiebehaft.

Mit anderen Worten: mit der Bearbeitung meiner Beschwerde ist im nächsten halben Jahr nicht zu rechnen.

Der Mandant fragt in monatlichen Abständen nach, warum das so lange dauert …

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Ina

    Frechheit!!! Was sagen Sie Ihrem Mandanten jeden Monat? Wieso gelten für alle immer irgendwelche Fristen nur für Richter nicht? Müssen die für Ihre Arbeit nicht auch Rechenschaft ablegen oder bekommen die ihre Bezüge selbst wenn sie ihre Arbeit nicht machen? Zum Glück hab ich mit dieser Berufsgruppe nichts zu tun.

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