Mit der Frage, wie nicht ausgeschpftes pfndungsfreies Guthaben auf einem P-Konto auf den Folgemonat bertragen werden kann, hat sich der BGH (IX ZR 115/14) beschftigt – wegen eines Betrages von 40,43 Euro:
Gepfndetes Guthaben auf einem Pfndungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Glubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierber in diesem Kalendermonat nicht verfgt und dabei seinen Pfndungsfreibetrag nicht ausschpft, in den bernchsten Monat nach dem Zahlungseingang bertragen werden und erhht dort den Pfndungsfreibetrag.