Auf meine Anfrage, was aus einem Zwangsvollstreckungsauftrag aus Juli 2014 geworden ist, antwortet mir der zustndige Gerichtsvollzieher heute:
Da sich durch die Reform der Sachaufklärung völlig neue Wege und Bearbeitungsfristen ergeben, treten derzeit erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Vollstreckungsanträgen auf. Durch die Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft ( 802 a ZPO), deren Bearbeitung ein umfangreiches Zeitfenster benötigen, kommt es bei der Erledigung aller Zwangsvollstreckungsaufträgen zu Rückständen, da bisher für die Vollstreckung im Außendienst zur Verfügung stehende Zeit nunmehr für intensive Bürotätigkeit verplant werden muss. Daraus resultiert eine Belastung, welche die Einhaltung normaler Bearbeitungsfristen momentan nicht zulässt.
Hierfür bitte ich um Verständnis.Ich bin bemüht, Ihren Auftrag schnellstmöglichst zu bearbeiten.Es ist aber mit weiteren, zum Teil mehrwöchigen, Verzögerungen zu rechnen!
Der Dienstvorstand des Amtsgerichts Pirna ist über den derzeitigen Zustand in Form einer Überlastungsanzeige informiert!
Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich nach Möglichkeit abzusehen, da diese meinen Bürobetrieb erheblich belasten.
Das passiert, wenn der Gesetzgeber die Zwangsvollstreckung effektiver gestalten will, ohne gleichzeitig die Justiz – in diesem Falle die Gerichtsvollzieher – anständig personell und materiell auszustatten. „Gut gemeint“ ist die Steigerung von „schlecht“.
Dieser Beitrag hat 2 Kommentare
Zwangsvollstreckungsauftrag (erst) aus Juli 2014? Sie belieben zu scherzen, Herr Kollege! In Hamburg versuchte ich seit über einen Jahr, aus einem Urteil zu vollstrecken. Bisher haben zwei Gerichtsvollzieherinnen (trotz zwischenzeitlicher Vollstreckungserinnerung) nichts auf die Reihe gebracht.
Ich wei?? schon, dass die Situation in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ besser ist – auch wenn sie sich stetig weiter verschlechtert (aber das tut sie anderswo vermutlich auch). Als negativer Spitzenreiter meiner persönlichen „Statistik“ ist mir Berlin in Erinnerung.
Es ist nur mal wieder Anlass, über das Versagen des Rechtsschutzes in diesem Bereich laut nachzudenken, zumal die Mandanten gern die Schuld auf „die faulen Anwälte“ oder „die faulen Gerichtsvollzieher“ schieben.
NB: ein anderer sächsischer Gerichtsvollzieher teilt mir soeben zu meinem Vollstreckungsauftrag vom August mit, dass ich im März 2015 noch einmal unverbindlich nachfragen soll …