Die LTO berichtet vom tragischen Schicksal des Film-Huhnes „Sieglinde“ und dem daraus folgenden Rechtsstreit vor dem LG Kleve:
Das jähe Ende des TV-Huhns Sieglinde war brutal, jetzt bekommt seine Halterin mehr Schadensersatz als für ein gewöhnliches Huhn üblich wäre. Der Halter des Hundes, der Sieglinde 2017 totgebissen hatte, muss 615 Euro Schadensersatz leisten, entschied das Landgericht (LG) Kleve am Freitag (Urt. v. 17.01.2020, Az. 5 S 25/19). Die Vorinstanz hatte der Frau nur halb so viel Geld zubilligen wollen.
Interessant die Schadensermittlung des Gerichtes:
Die Schadensersatzsumme errechnete das Gericht aus 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und zehn Trainerstunden à 60 Euro, mit denen Sieglinde auf TV-Auftritte vorbereitet worden war.
Offensichtlich wurden im Verfahren dabei sogar Sachverständige über den Wert eines TV-Huhnes angehört.
Da die Klägerin aber zunächst 4.000 Euro eingeklagt hatte, dürften die bei ihr verbleibenden Prozesskosten die ihr zugesprochene Summe deutlich überschreiten, wenn nicht über eine Rechtsschutzversicherung die Versichertengemeinschaft diese Kosten trägt.