Die Verwendung eines Trusted-Shop-Siegels oder des Siegels von Shopauskunft.de für eine Domain, für die das Siegel nicht erteilt wurde, ist wettbewerbswidrig. Das hat das LG Dresden in einem von mir für eine Mandantin erstrittenen Urteil vom 13.06.2014 (3 O 932/14 EV) entschieden.
Die Beklagte betreibt unter zwei unterschiedlichen Internetdomains Internetshops für hochwertige Uhren. Design und Sortiment der Shops ähneln sich zwar, sind aber nicht ganz deckungsgleich. Für die eine Domain ist die Beklagte bei Trusted-Shops zertifiziert und bei Shopauskunft.de gelistet, doch verwendet sie deren Logos/Siegel in beiden Internetshops, also auch in dem, für den keine Zertifizierung vorliegt.
Im Verfahren hatte die Beklagte vertreten, es handel sich gar nicht um zwei verschiedene Shops, da beide Shops mit den gleichen sachlichen und personellen Ressourcen betrieben werden:
Von der Antragsgegnerin wird dieser Umstand gegenüber ihren Kunden mit einem Kaufhaus verglichen, zu dem es häufig auch verschiedene Eingänge gibt und welches über verschiedene Abteilungen mit unterschiedlichen Produkten verfügt. Ebenso könnte man sagen das ein Verkaufsraum in der Mitte mit einer Wand versehen wird, wodurch eine räumliche Trennung jedoch keine inhaltliche erfolgt, weil insbesondere immer dieselben Verkäufer anzutreffen sind.
Das konnte das LG Dresden aber nicht überzeugen:
Beide von der Verfügungsbeklagten betriebenen Onlineshops können nicht als Einheit gesehen werden, weil sie nach außen hin als zwei unterschiedliche Geschäftsbereiche in Erscheinung treten. Es mag sein, dass der sachliche und personelle Bestand in beiden betriebenen Shops in gleicher Weise Verwendung findet, das ändert aber nichts daran, dass beide Shops in unterschiedlicher Weise am Markt in Erscheinung treten.