Das BVerfG hat am 05.09.2022 beschlossen, dass das minderjährige Kind Anspruch auf staatlichen Schutz auch vor seinen eigenen Eltern hat, wenn eine Rückkehr zu den Eltern mit Gefahren für das Kind verbunden sind – das berichtet beck-aktuell. Im äußersten Fall müsse der Staat das Kind von seinen Eltern trennen oder eine bereits erfolgte Trennung aufrechterhalten.
Im entschiedenen Fall ging es um ein dreijähriges Kind, das wegen Drogenpsychosen und gewalttätigen Auseinandersetzungen der Eltern vom Jugendamt in Obhut genommen war und nun nach dem Willen des OLG Koblenz in den elterlichen Haushalt zurückkehren sollte.