Die Schulderin betreibt einen kleinen Kurzwarenladen, bestellt Waren, bezahlt die aber nicht; die rund 1.700 Euro bleiben offen. So weit – so normal (leider). Die Zwangsvollstreckung ist zunächst erfolglos, die Schuldnerin hat aber ein kleines Einfamilienhäuschen. Allerdings läuft da die Zwangsversteigerung. Auf den Beitritt zur Zwangsversteigerung fragt das Gericht an, ob wir das wirklich wollen. Die ungewöhliche Anfrage bewirkt, dass wir uns das Grundbuch zusenden lassen.
Und das offenbart Abgründe:
- 10 (inzwischen gelöschte) Anordnungen der Zwangsversteigerung seit 1982
- 1 laufende Zwangsversteigerung (die im Moment ruht)
- 67 Zwangssicherungshypotheken seit 1981 (6 davon inzwischen gelöscht) über aktuell 250.000 Euro zzgl. Kosten und Zinsen.
Das Häuschen selbst dürfte in der Zwangsversteigerung weniger als 70.000 Euro wert sein.