Meldet man eine Marke an, muss man angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Dafür gibt es eine internationale Klassifizierung (Klassifikation von Nizza), die ähnliche Bereiche in 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen zusammenfasst. Aus diesen Klassen sollte man eine Auswahl vornehmen, was denn im Rahmen der Klasse tatsächlich durch die Markenanmeldung geschützt sein sollte. Das allerdings tun manche Anmelder nicht, sondern melden kurzerhand die komplette Klasse an, was mitunter zu etwas absurden Ergebnissen führt:
- die Marke 3020150039055 eines Physiotherapeuten ist ebenso wie die Marke 3020162351288 einer Kindersdiskothek unter anderem angemeldet für die „Organisation von Forellenfang-Veranstaltungen“;
- ein Fotograf schützt seine Marke 3020140035448 unter anderem für „Organisation von Pistolenschießveranstaltungen“ – was der oben aufgeführte Physiotherapeut auch tut;
- mit Pferdedressur (Ebenfalls in Klasse 41 enthalten) haben aber alle drei nichts zu tun.
Ich stelle mir nun den Fotografen und den Physiotherapeuten auf dem Schießstand und die Kinderdisko beim Angelwettbewerb vor. Da sag noch mal jemand, Markenrecht wäre trocken.