… dachte sich wohl ein Mandant, für den ich im Sommer 2014 Zahlungsklage gegen einen säumigen Kunden eingereicht hatte. Nachdem der Kunde außergerichtlich eine (unregelmäßige) Ratenzahlung an den Mandanten begonnen hatte, wurde auf Veranlassung des Mandanten im Februar 2016 der Rechtsstreit ruhend gestellt.
Nun ruft mich der zuständige Richter an. Ob ich denn noch mandatiert sei? Er habe direkt vom Kläger die Mitteilung erhalten, dass die Sache durch Ratenzahlung erledigt sei. Ich weiß davon natürlich nichts.
Allerdings ist der Richter so freundlich, mir das Schreiben des eigenen Mandanten zu übersenden. Schließlich möchte auch der Richter eine ordentliche Erledigungserklärung – und hätte auch gern einen sinnvollen Kostenantrag, den der Mandant nicht gestellt hat.
Warum nochmal hatte der Mandant eigentlich einen Anwalt beauftragt?