Der Pkw des Mandanten ist auf Veranlassung einer Grundstücksverwaltung abgeschleppt worden, zu Unrecht, wie der Mandant meint. Aufgrund zweier besonderer Umstände ist die Meinung des Mandanten auch nicht abwegig. Also wende ich mich unter Darlegung dieser besonderen Umstände an die Grundstücksverwaltung mit einer Aufforderung, dem Mandanten die Abschleppkosten zu erstatten.
Heute bekomme ich eine eMail des Abschleppunternehmens (einer OHG), mit der die Forderung zurückgewiesen wird (Originalorthographie und -formatierung):
Vorab muss wieder festgestellt werden, dass wenige Falschparker scheinbar grundsätzlich die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme anzweifeln. Selbstverständlich ist eine Abschleppmaßnahme zu 100% nicht unberechtigt.
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Um es ganz deutlich zu sagen: Ich ärgere mich ständig über Juristen, die die Justiz völlig ohne Sinn übermäßig beanspruchen. Ich hoffe wirklich von ganzen Herzen, dass auch Sie zukünftig ihre Mandanten über die Rechtslage aufklären bzw. sachlich auf die Erfolgsaussichten (0,001%) eines Rechtsstreits hinweisen. Das AG Dresden und wir werden es ihnen ebenfalls danken, wenn alle beteiligten nicht mit unsinnigen Prozessen gelangweilt werden. Meine, im ganzen Herzen gehegte Hoffnung, wird früher oder später auch bei ihnen die erhofften Früchte tragen, damit zukünftige Prozesse vermieden werden.
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Zusammenfassend ist festzuhalten: Ihre Schreiben sind juristisch sehr schlecht und ohne Substanz (z.B.OLG Hamm NZV 2011,94). Diesseits wird davon ausgegangen, dass der Verfasser nicht Sie, sondern ihre Fachangestellte war.
Bitte nehmen Sie alles so, wie es gemeint ist: Ein freundlicher Hinweis. Meine Rechtsberatung, ist für Sie Kostenfrei!
Ich überlege nun, ob ich mich zitternd hinter meinem Schreibtisch verkriechen soll, mich beim Verfasser ob der vielen klugen Hinweise bedanken oder nicht doch die mir erteilte umfassende Rechtsberatung bezahlen soll.
PS: die zitierte Entscheidung wurde von mir zur Bekräftigung meiner Position vorgetragen, es geht um die Erkennbarkeit eines Verkehrszeichens.