RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

  • Sie haben eine offene Forderung?
  • Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?
  • Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Baurecht

Rund ums Bauen

  • Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?
  • Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?
  • Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

  • Sie möchten Ihre Marke schützen?
  • Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?
  • Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

  • Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?
  • Sie hatten einen Unfall?
  • Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Meine Blogbeiträge

Berufsbild des Anwalts

Der Kollege RA Melchior aus Wismar berichtet über die Klage der Stuttgarter Richter zur steigenden Arbeitsbelastung. Dazu meint ein Kommentator: Wenn Richter arbeiten, dann arbeiten sie. Was Anwälte

Der Chef der Drückerkolonne

Der BGH (Urteil vom18.06.2014, AktenzeichenI ZR 242/12) hat den Geschäftsführer von der Verantwortung für wettbewerbswidrige Handlungen seiner Gesellschaft weitgehend freigestellt: Was war geschehen? Die Klägerin ist ein

Wer lesen kann …

… ist auch als Anwalt klar im Vorteil. Die Überschrift zu § 320 ZPO lautet „Berichtigung des TATBESTANDES“. Seltsam ist es, wenn der Anwalt – Namensgeber einer

Recht darf einfach Sein.

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