RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

  • Sie haben eine offene Forderung?
  • Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?
  • Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Baurecht

Rund ums Bauen

  • Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?
  • Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?
  • Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

  • Sie möchten Ihre Marke schützen?
  • Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?
  • Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

  • Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?
  • Sie hatten einen Unfall?
  • Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Meine Blogbeiträge

Übertragung pfändungsfreien Guthabens beim P-Konto

Mit der Frage, wie nicht ausgeschpftes pfndungsfreies Guthaben auf einem P-Konto auf den Folgemonat bertragen werden kann, hat sich der BGH (IX ZR 115/14) beschftigt – wegen

„Mouseover“ reicht nicht

Das AG Düsseldorf (57 C 5593/14) meint: Sehen Lizenzbedingungen die Benennung des Urhebers eines Fotos am Bild selbst oder am Seitenende vor, reicht hierzu eine Anzeige des

sittenwidriges Online-Branchenverzeichnis

Mit dem (leider) üblichen Brachenverzeichnis-Eintrags-Fall hatte sich das LG Wuppertal (9 S 40/14) zu befassen: Der durch Rücksendung des „Brancheneintragungsantrages“ vom 11.05.2009 (Bl. 14 d.A.) zustande gekommene

Recht darf einfach Sein.

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