RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

  • Sie haben eine offene Forderung?
  • Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?
  • Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Baurecht

Rund ums Bauen

  • Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?
  • Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?
  • Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

  • Sie möchten Ihre Marke schützen?
  • Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?
  • Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

  • Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?
  • Sie hatten einen Unfall?
  • Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Meine Blogbeiträge

Spare mit jedem Cent …

… koste es, was es wolle – nach diesem Motto scheint die Staatskasse Sachsen derzeit in meinem Fall zu agieren. Eine von mir eingeleitete Zwangsvollstreckung. Der Schuldner

Ein Wort im Wert von 10.000 Euro

Die Parteien sind Gerüstbauunternehmen, die in der Vergangenheit regelmäßig zusammen gearbeitet haben. Sie vereinbaren schriftlich die Gestellung eines umfangreichen Gerüstes für mehrere Monate. Wenn diese „Grundstand“ überschritten

Drittauskunft

Seit der Reform der Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher so genannte Drittauskünfte einholen, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft (= eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) verweigert oder nach den

Recht darf einfach Sein.

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