RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

  • Sie haben eine offene Forderung?
  • Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?
  • Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Baurecht

Rund ums Bauen

  • Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?
  • Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?
  • Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

  • Sie möchten Ihre Marke schützen?
  • Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?
  • Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

  • Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?
  • Sie hatten einen Unfall?
  • Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Meine Blogbeiträge

Wenn der Staat den Bürger austrickst

Der Mandant befindet sich seit Jahren im Streit über Status und Befahrbarkeit einer Straße, die vom geschlossenen Dorfkern zu seinem in einem kleinen Siedlungsgebiet gelegenen Haus führt.

Branchenbuchabzocke im DSGVO-Gewand

Der altbekannte und kriminelle Trick der „Branchenbuch-Abzocke“ hat eine neue Variante: Per Fax (mit unterdrückter Faxnummer) meldet sich die Datenschutzauskunft-Zentrale Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO Lehnitzstr.

BGH: Bitte um Bewertung in Rechnungsmail ist unzulässig

Wer kennt es nicht: in der Rechnung vom Online-Shop steht mehr oder weniger groß und nett formuliert die Bitte, den Service des Shops zu bewerten. Der BGH

Recht darf einfach Sein.

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