RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

Sie haben eine offene Forderung?

Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?

Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Versicherungsrecht

Sind Sie richtig versichert?

Ihre Versicherung lehnt eine Regulierung Ihres Schadens ab?

Die Versicherung wird immer teurer?

Sie wollen Ihre Versicherung wechseln?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?

Sie hatten einen Unfall?

Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Baurecht

Rund ums Bauen

Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?

Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?

Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

Sie möchten Ihre Marke schützen?

Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?

Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Meine Blogbeiträge

SPAM löst nicht unbedingt Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß aus

Unverlangte Werbung ist nervig und oft wettbewerbsrechtlich unzulässig (§ 7 UWG Unzumutbare Belästigung). Ein genervter Empfänger solcher Post von einem Unternehmen, mit dem er vertragliche Beziehungen hatte,

Anscheinsvollmacht durch Zugang zum E-Mail-Account

Wenn jemand eine Vereinbarung in einer offen gelegten bestehenden Vollmacht für jemanden anders schließt, wird nicht der Handelnde, sondern der Vollmachtgeber berechtigt und verpflichtet, so weit, so

Akten im Fluss

Ein gefühlter starker Arbeitsdruck im Vorfeld einer internen Revision veranlassten einen Justizoberinspektor eines Vollstreckungsgerichts in Hessen im Jahr 2015 zu einem ungewöhnlichen und schnellen Abschluss seiner Akten:

Recht darf einfach Sein.

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