RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

  • Sie haben eine offene Forderung?
  • Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?
  • Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Baurecht

Rund ums Bauen

  • Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?
  • Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?
  • Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

  • Sie möchten Ihre Marke schützen?
  • Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?
  • Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

  • Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?
  • Sie hatten einen Unfall?
  • Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Meine Blogbeiträge

FamR: Verknüpfung von Umgang mit Kindern und Zahlung ist sittenwidrig

Der BGH (Beschluss vom 31.01.2024 – XII ZB 385/23) hat entschieden, dass eine Verknüpfung von Umgangsgewährung und Zahlung von Zugewinnausgleich jedenfalls dann sittenwidrig ist, wenn durch das

Treue Akte

Seit dem 25.03.2009 hat sie mich begleitet, meinen Mandanten seit dem 01.11.2008 – die Forderungsakte. Nun kann sie in Ruhe den Weg ins Archiv antreten, am 21.07.2023

Der Hund gehört zur Familie

Beck-aktuell berichtet: Trennt sich ein Paar, be­steht ein An­spruch auf Um­gang mit dem wäh­rend der Part­ner­schaft ge­mein­sam an­ge­schaff­ten, nach der Tren­nung beim Ex-Part­ner ver­blie­be­nen Hund. Dies hat

Recht darf einfach Sein.

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