Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzlich festgelegte Mindestunterhalt für Kinder in allen Altersstufen um einen geringen Betrag. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung.
Was bedeutet das konkret?
- Mehr Geld für Kinder: Kinder haben Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard. Mit der Erhöhung des Mindestunterhalts soll sichergestellt werden, dass dieser Anspruch auch in Zukunft erfüllt werden kann.
- Erhöhte Beträge:
- Erste Altersstufe: Der Mindestunterhalt steigt von 480 Euro auf 482 Euro (ab 2026: 486 Euro) pro Monat.
- Zweite Altersstufe: Hier erhöht sich der Betrag von 551 Euro auf 554 Euro (ab 2026: 558 Euro) .
- Dritte Altersstufe: In der dritten Altersstufe steigt der Mindestunterhalt von 645 Euro auf 649 Euro (ab 2026: 653 Euro) .
Warum ist diese Anpassung wichtig?
- Teuerungsanpassung: Die Erhöhung des Mindestunterhalts dient dazu, die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen.
- Sicherung des Kindeswohls: Ein angemessener Unterhalt ist eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Entwicklung eines Kindes.
Was müssen Eltern jetzt wissen?
- Automatische Anpassung: In vielen Fällen erfolgt die Anpassung des Unterhalts automatisch.
- Individuelle Berechnung: Der konkrete Unterhaltsanspruch kann je nach individuellen Umständen abweichen und ist in der Regel in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt.
- Beratung: Bei Fragen zum Unterhaltsrecht empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Fazit:
Ob die minimale Erhöhung des Mindestunterhalts den Anstieg der Lebenshaltungskosten für 2025 und 2026 ausgleichen kann, ist fraglich. Eltern sollten sich trotzdem über die neuen Regelungen informieren, um ihre Unterhaltspflichten korrekt erfüllen zu können.
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