Die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wurde jetzt veröffentlicht.
Der Mindestunterhalt beträgt danach
- in der 1. Altersstufe ab 01.01.18 348 € und ab 01.01.2019 358 € (bislang 335 €)
- in der 2. Altersstufe ab 01.01.18 399 € und ab 01.01.2019 406 € (bislang 384 €)
- in der 3. Altersstufe ab 01.0118 467 € und ab 01.01.2019 476 € (bislang 450 €)
Die jeweiligen Zahlbeträge errechnen sich durch Abzug des jeweils hälftigen Kindergeldes.
Das OLG Düsseldorf wird in den nächsten Wochen seine Unterhaltstabelle für höhere Einkommensgruppen entsprechend anpassen. Alle anderen OLG werden folgen.