Zum 1. Januar 2025 gibt es wie gewohnt eine neue Düsseldorfer Tabelle – diesmal mit einer spürbaren Anhebung der Bedarfssätze, insbesondere für studierende Kinder.
Anpassung der Bedarfssätze
Für minderjährige Kinder steigen die Mindestunterhaltssätze nur leicht:
- Bis zum sechsten Geburtstag: 482 Euro (statt bisher 480 Euro)
- Vom siebten bis zum zwölften Lebensjahr: 554 Euro (statt bisher 551 Euro)
- Vom zwölften Geburtstag bis zur Volljährigkeit: 649 Euro (statt bisher 645 Euro)
Auch für volljährige Kinder gibt es eine kleine Erhöhung:
- Volljährige Kinder: 693 Euro (statt bisher 689 Euro)
Deutliche Erhöhung für Studierende
Eine besondere Erhöhung erfahren studierende Kinder, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen. Ihr Bedarf steigt von bisher 930 Euro auf 990 Euro monatlich, inklusive einer Warmmiete von 440 Euro. Diese Anpassung orientiert sich am gestiegenen Höchstfördersatz nach dem BAföG, der zum 1. Oktober 2024 erhöht wurde.
Einkommensgruppen und Selbstbehalte
Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Tabelle bleibt bei den bisherigen 15 Einkommensgruppen, wobei die erste Einkommensgruppe bei 2.100 Euro und die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro endet.
Bemerkenswert ist, dass die Selbstbehalte – also die Beträge, die den Unterhaltsschuldnern für ihren Eigenbedarf verbleiben – nicht erhöht wurden. Das OLG Düsseldorf sah wegen der unverändert gebliebenen sozialrechtlichen Regelungen keine Notwendigkeit für eine Anpassung.
Anpassungen und Anmerkungen
Sollte das Kindergeld im Jahr 2025 erhöht werden, wird die Zahlbetragstabelle entsprechend angepasst. Auch wurden die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst, jedoch ohne inhaltliche Änderungen. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Unterhaltsbedarfssätze und die Selbstbehalte klar zu definieren, während grundsätzliche unterhaltsrechtliche Regeln in den Leitlinien der Oberlandesgerichte festgelegt bleiben.
Mit diesen Änderungen bleibt die Düsseldorfer Tabelle ein wichtiges Instrument zur Bestimmung des Kindesunterhalts und berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und der Unterhaltspflichtigen.