Fast die maximal teuerste Variante hat ein Schuldner gewählt:
Schuldner nimmt zinsloses Privatdarlehen bei einem Freund über 25.000 Euro auf, Rückzahlung war für den 31.01.2021 vereinbart. Später wurde vereinbart, dass 5.000 Euro am 31.01.2021 und der Rest am 31.03.2021 zurückgezahlt werden sollen. Es kamen jedoch Ende März 2021 nur 1.000 Euro, später noch einmal 500 Euro und 300 Euro. So landet der Fall im Inkasso. Inklusive der nun ab 01.04.2021 angefallenen Verzugszinsen sind per 13.10.2021 insgesamt 23.744,06 Euro offen.
Nun kommt zuerst das anwaltliche Aufforderungsschreiben, Kostenpunkt 959,85 Euro. Da keine Reaktion erfolgte, wird Mahnbescheid beantragt (+593,32 Euro Anwaltskosten), gegen den der Schuldner Widerspruch erhebt, so dass eine Anspruchsbegründung ans Gericht geht. Da Landgericht, zeigt sich dort für den Schuldner ein Rechtsanwalt an, ohne größere Diskussion (weil eindeutig) wird ein Ratenzahlungsvergleich geschlossen. Inklusive der Kosten dieses Prozesses und der Zinsen liegt die Forderung nun bei 28.555,13 Euro, der Schuldner muss noch einmal 3.664,01 Euro an seinen eigenen Anwalt zahlen. Insgesamt also 32.219,14 Euro.
Hätte der Schuldner vor Einleitung des Inkassoverfahrens Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen und eine Ratenzahlungsvereinbarung in gleicher Höhe wie jetzt abgeschlossen, hätte er 8.475,08 Euro – nämlich die gesamten Kosten des unnötigen Inkassoverfahrens und Rechtsstreits – weniger zahlen müssen. In jedem anderen Stadium des Verfahrens hätte er eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen und damit noch viel Geld sparen können. So hat er den maximal teuren Weg gewählt.