Cannabis leaves and cookies on white background

Kekse von Lidl

Lidl hatte Produkte mit Hanf ins Sortiment genommen – und nun vorsorglich zurückgerufen, weil sie wohl mehr THC enthielten, als zulässig ist.

Der Verkehrsrechtler und Richter am Amtsgericht Carsten Krumm weist nun darauf hin, dass sich daraus eine völlig neue Einlassung im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht ergibt:

Als Verkehrsrechtler wartet man natürlich nun auf Drogenfahrten, bei denen Betroffene demnächst behauten, ihre Mama habe Ihnen doch nur ganz leckere Kekse „vom Lidl“ zur Autofahrt mitgegeben….Natürlich müsste man einmal wissen, wie hoch der Anteil des THC ist und ob er dazu führen kann überhaupt den Grenzwert des § 24a StVG zu übersteigen. Wahrscheinlich wird man kiloweise Kekse essen müssen.

Ohne feststellbare und selbst erkennbare Drogenwirkungen wird man (soweit man die Einlassung glaubt) hier aber auch Schwierigkeiten haben, den subjektiven Tatbestand des § 24a StVG feststellen zu können. Oder?!

 

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