Verfahren vor dem Familiengericht, eine Nachwirkung der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung der Ehe.
Die (später von mir vertretene) Ehefrau bietet dem Ex-Ehemann eine Zahlung von 2.500 Euro zur Abgeltung der Angelegenheit an. Der Ehemann verweigert die Einigung: mindestens 8.000 wolle er haben.
Ein paar Monate später kommt die Klage des Ehemannes, die sich auf immer noch 6.500 beläuft.
Heute haben wir vor Gericht einen Vergleich geschlossen, die Ehefrau soll noch 2.200 Euro an den Ehemann zahlen, der 2/3 der Verfahrenskosten tragen muss.
Da hatte jemand wohl zu hoch gepokert.
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Da hätte er beim Pferderennen wohl weniger verloren und mehr Chancen auf einen Gewinn gehabt. Selbst wenn er nur 1.000 Euro auf eine Platzwette gespielt hätte.