Rechtsschutz im Gewerbe

Meine Marke gehört mir

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz geistigen Eigentums. Zu diesem großen Bereich zählen wir in unserer Kanzlei  das Marken- und Patentrecht.

Unsere Warenwelt wird von Markenprodukten geprägt. Die Marke ist in einer immer komplexeren Warenwelt der „Leuchtturm“, der uns Informationen und Sicherheit bietet, der Qualität und Innovation verspricht. Dadurch ist die Marke auch wichtiger Umsatzträger, der geschützt werden muss. Marken selbst stellen oft erhebliche Vermögenswerte dar. Der Wert der weltweit bekanntesten Marke („Coca Cola“) wird auf 84 Milliarden US$ geschätzt. Patente schützen erfinderische Leistungen und sichern die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Doch Erfolg findet häufig Nachahmer und Plagiatoren. Diese wichtige Basis des wirtschaftlichen Erfolges bedarf daher eines effektiven Schutzes.

Mit der steigenden Anzahl von bekannten Marken steigt aber auch die Gefahr, unbewusst Markenrechte zu verletzen. Dies nutzen vor allem „Markengrabber“, die von Abmahnungen und Lizenzgebühren leben. Teure Prozesse sind oft die Folge.

Urheberrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums

In Zeiten der Multimedia-PC mit DVD-Brenner, des Highspeed-Internet und der Farbkopierer ist die nahezu identische Kopie eines beliebigen Werkes nur einen Knopfdruck, einen Mausklick entfernt. Eine globale Entertainment- und Softwareindustrie, aber auch die wenigen im Medieninteresse stehenden scheinbar reichen Künstler lassen ein Unrechtsbewusstsein nicht recht aufkommen. Auf der Strecke bleiben die vielen „normalen“ Urheber, die um ihre schöpferische Leistung betrogen werden.
Auf der anderen Seite fällt es schwer, die Grenzen zwischen erlaubter Werknutzung und illegaler Kopie zu ziehen, ist sich doch der Gesetzgeber im widerstreitenden Lobbyinteresse selbst oft nicht einig, wem wann der Vorzug zu geben ist. Ein regelrechter Kulturkampf ist entbrannt um die Frage, wie und durch wen ausübende Künstler vergütet werden sollen. Mächtige Verwertungsorganisationen einerseits und alternative neue Vergütungsmodelle andererseits stehen sich gegenüber.

Wettbewerbsrecht

Mitbewerber und Wettbewerb

Das Wettbewerbsrecht ist zum einen notwendiges Regulativ des wirtschaftlichen Wettbewerbs. Es setzt den Rahmen und die Regeln des Kampfes, der unter den Wettbewerbern stattfindet. Damit dient es dem Schutz der Wirtschaftsordnung insgesamt ebenso, wie dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher.
Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien wurde das aus dem Jahre 1909 stammende deutsche Wettbewerbsrecht 2004 neu gefasst. Es umfasst:

Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien wurde das aus dem Jahre 1909 stammende deutsche Wettbewerbsrecht 2004 neu gefasst. Es umfasst:

  • das Verbot bestimmter Werbepraktiken (Irreführung, Ausnutzung, Druck, Belästigung u.v.a.m.)
  • das Instrumentarium zur Verfolgung und Ahndung derartiger Wettbewerbsverstöße
  • das Verbot der Bildung von Monopolen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB)


Das Wettbewerbsrecht wird durch eine Vielzahl von Entscheidungen verschiedenster Gerichte geprägt. Ob eine bestimmte Werbung zulässig ist oder nicht, lässt sich nur nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung entscheiden. Hinzu kommt, dass auch das Wettbewerbsrecht ständiger Veränderung unterliegt.

 

Themen des gewerblichen Rechtsschutzes

  • Beurteilung der Schutzfähigkeit von Marken, Mustern und Erfindungen einschließlich einer Recherche nach kollidierenden oder ähnlichen Schutzrechten
  • Eintragung einer Marke, eines Musters oder eines Patentes in Deutschland
  • Eintragung einer Marke beim Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt in Alicante
  • Vermittlung der Eintragung von Marken, Mustern und Patenten weltweit
  • Abwehr von Beeinträchtigungen Ihrer gewerblichen Schutzrechte durch Dritte
  • Entwurf von Lizenzverträgen oder anderen Vereinbarungen zu gewerblichen Schutzrechten
  • Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Markenabmahnungen

Das Urheberrecht umfasst die Fragen:

  • welche Werke dem Urheberrecht unterliegen
  • der Entstehung eines Urheberrechts
  • des Umfanges und der Reichweite der Rechte des Urherbers
  • des wirksamen Schutzes des Urheberrechts
  • der Übertragung dieser Rechte auf Dritte (Lizenz)
  • der lizenzfreien Werknutzung
  • des Erlöschens der Urheberrechte

Im Bereich Wettbewerbsrecht stehe ich Ihnen als Berater und Vertreter zur Seite, z.B. durch

  • Prüfung geplanter Werbemaßnahmen auf Zulässigkeit
  • Verfolgung wettbewerbswidriger Praktiken von Mitbewerbern
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen gegen Sie

Markenname

„Fön“, „Tempo“ und „Uhu“ sind Marken, auch wenn wir sie nicht mehr als solche sondern als Bezeichnung für die Ware selbst wahrnehmen.

Aggressive Werbung

Zur verbotenen aggressiven Werbung gehört auch die unzumutbare Belästigung, etwa durch Telefonanrufe („Cold Call“) oder unverlangte Faxe.

Daneben stehe ich Ihnen in allen anderen Bereichen des gewerblichen Rechtschutzes beratend und betreuend oder zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden zur Verfügung.

Services

Markenanmeldung

Anmeldung einer deutschen oder EU-Marke, Vermittlung internationaler Markenanmeldungen.

Abmahnung

Abmahnung und ggf. gerichtliche Unterlassungsverfügung bei Urheberrechtsverletzungen und wettbewerbswidrigen Handlungen.

Verteidigung

Verteidigung gegen unberechtigte wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnungen.

Jetzt durch die Anwaltskanzlei Hänsch kompetent beraten lassen.

Es gibt eine Angelegenheit im Gewerberecht zu regeln? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit ihrem Rechtsanwalt Jens Hänsch.