Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Facebook verpflichtet ist, sogenannte „Deadnames“ auf Nutzerwunsch zu löschen. Der Begriff „Deadname“ bezeichnet den früheren Namen einer trans* Person, den diese nach ihrer Transition nicht mehr verwendet.
Im konkreten Fall hatte eine Nutzerin Facebook aufgefordert, ihren alten Namen aus Kommentaren und Beiträgen zu entfernen, um eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu verhindern. Das Gericht gab der Klägerin recht und stellte fest, dass die Nennung des Deadnames ohne Zustimmung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.
Das Urteil stärkt die Rechte von trans* Personen im digitalen Raum und betont die Verantwortung sozialer Netzwerke, den Schutz der Privatsphäre und Identität ihrer Nutzer*innen sicherzustellen. Facebook muss entsprechende Inhalte nun zeitnah löschen, sofern dies beantragt wird.
Dieses Urteil könnte Signalwirkung für den Umgang mit Deadnames auf anderen Plattformen haben und den Schutz marginalisierter Gruppen im Internet verbessern.