Die Stellung von Tieren im Zivilrecht ist nicht ganz einfach. So bestimmt §90a BGB:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Im Übrigen regelt das Recht aber z.B. den Verkauf von Sachen (= körperliche Gegenstände, § 90 BGB). Unter anderem wird aus Verbraucherschutzgründen in den §§ 309, 474 BGB unterschieden zwischen „neu hergestellten“ und „gebrauchten“ Sachen. Das führt – insbesondere wenn es um Tiere geht – zu begrifflichen Verwirrungen.
Der BGH (Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.10.2019 – VIII ZR 240/18) hatte sich nun damit zu beschäftigen, wann ein Pferd „neu hergestellt“ oder „gebraucht“ ist. Eine klare, verlässliche Abgrenzung hat er dabei nicht gefunden, sondern auf den Einzelfall abgestellt:
Für die Frage, ab welchem Zeitpunkt ein noch nicht genutztes Pferd nicht mehr als „neu“ zu bewerten ist, lassen sich keine allgemein gültigen zeitlichen Grenzen aufstellen. Jedenfalls ist ein zum Zeitpunkt des Verkaufs weder gerittener noch angerittener und auch nicht einer sonstigen Verwendung (etwa Zucht) zugeführter knapp zweieinhalb Jahre alter Hengst, der schon seit längerer Zeit von der Mutterstute getrennt ist, infolgedessen über einen nicht unerheblichen Zeitraum eine eigenständige Entwicklung vollzogen hat und seit längerem geschlechtsreif ist, als „gebraucht“ im Sinne von § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB beziehungsweise als nicht „neu hergestellt“ im Sinne von § 309 Nr. 8 Buchst. b Doppelbuchst. ff BGB anzusehen.
Dabei sind die rechtlichen Ausführungen zur Abgrenzung zwischen „neu hergestellten“ und „gebrauchten“ Tieren ab Rn. 26 des Urteils interessant, aber vermutlich nur von wenigen Nicht-Juristen nachvollziehbar.
Quelle: IWW