Im November 2006 bestellt jemand Waren in einem Onlineshop im Wert von 166,79 Euro und bezahlt sie nicht. Im August 2007 ergeht deswegen Vollstreckungsbescheid.
Nach diversen misslungenen Vollstreckungsmaßnahmen leistet HEUTE (25.08.2017) die bereits 2012 gepfändete Bank die volle geschuldete Summe: insgesamt fast 630 Euro.
Der Mandant freut sich über eine Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins. Seine Bank hätte ihm nicht soviel gezahlt.