Geschäftsleiterhaftung und ihre Versicherung (Grundsätze, Privilegien, Restrisiko, „D&O, VSH, RSV & Co.“)
RA Jens Hänsch Alttrachau 35, Dresden, Sachsen, GermanyInhalt Als Geschäftsleiter (zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer Genossenschaft) ist man weitreichend für sein Handeln und daraus resultierende Schäden verantwortlich. Dies kann im Ernstfall in die Privatinsolvenz des Geschäftsführers münden, wenn Gesellschafter, Nachfolger oder Insolvenzverwalter etwaige Ansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftleiter geltend machen. Dabei können allein die Prozesskosten zur Verteidigung und […]