Geschäftsleiterhaftung und ihre Versicherung (Grundsätze, Privilegien, Restrisiko, „D&O, VSH, RSV & Co.“)
22. Januar @ 10:00 - 13:00
59,90€Inhalt
Als Geschäftsleiter (zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer Genossenschaft) ist man weitreichend für sein Handeln und daraus resultierende Schäden verantwortlich. Dies kann im Ernstfall in die Privatinsolvenz des Geschäftsführers münden, wenn Gesellschafter, Nachfolger oder Insolvenzverwalter etwaige Ansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftleiter geltend machen. Dabei können allein die Prozesskosten zur Verteidigung und Abwehr vermeintlich berechtigter Ansprüche ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Um derartige Risiken abzufangen, hat die Versicherungswirtschaft verschiedene Versicherungen entwickelt, wie zum Beispiel Vermögensschadenshaftpflicht- und -rechtsschutzversicherungen, weithin bekannt auch die hierunter fallende „D&O“-Versicherung („directors and offiers“).
Erfahren Sie im ersten Teil dieses Seminars, welchen Haftungsgrundsätzen Geschäftsleiter unterliegen und inwieweit diese Haftung durch Privilegien, wie zum Beispiel Geschäftschancenlehre oder Haftungsfreistellungen eingeschränkt ist bzw. werden kann. Im zweiten Teil verschaffen Sie sich einen Überblück über verschiedene zur Verfügung stehende Versicherungen sowie ihre Deckungen bzw. Deckungsgrenzen und erhalten zahlreiche praktische Tipps zum Umgang mit Versicherungen, Gesellschaften und ihren Vermittlern.
Profitieren Sie von der unbedingten Unabhängigkeit der Referenten (*) und ihrer jahrzehntelangen Markterfahrung.
Zielgruppe
Zielgruppe dieser Veranstaltung sind einerseits Geschäftsleiter und jene, die es werden wollen, andererseits Gesellschafter und Geschäftsinhaber, welche sich über etwaige Ansprüche zum Schutz ihrer Investitionen informieren wollen. Nicht zuletzt werden aber auch Versicherungsvermittler und -berater angesprochen, welche sich zu diesem Thema spezifische Kenntnisse verschaffen oder vorhandene Vorkennnisse ausbauen wollen (Teilnahmezertifikat über zwei Zeitstunden zur Anerkennung als Weiterbildung im Sinne von § 7 VersVermV, § 34d GewO).
Dozenten
RA Jens Hänsch
- Rechtsanwalt seit 1997, eigene Kanzlei seit 1999
- überwiegend im Bereich des Zivilrechts und Familienrechts tätig
Nico Leander Palitzsch-Grawert
- Versicherungsberater seit 2009 (Berufserfahrung seit 1999)
Ablauf:
Einlass ab 09:30 Uhr,
Beginn 10:00 Uhr ohne Pause bis 12:00 Uhr,
anschließend „Come together“ mit Fingerfood für Fragen, Anregungen und Kritik bis 13:00 Uhr
(Getränke und Imbiss sind im Seminarbeitrag eingeschlossen)
Unabhängigkeit:
(*) Gem. § 59 Abs. 4 VVG ist Versicherungsberater, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Auf gut deutsch: der referierende Versicherungsberater ist einem Rechtsanwalt ähnlich, denn er darf – im Gegensatz zu Versicherungsvertretern oder Versicherungsmaklern – keine Provisionen oder Courtagen annehmen und ist deshalb tatsächlich von der Versicherungswirtschaft unabhängig.
Der referierende Rechtsanwalt ist ausschließlich auf der Seite der Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsgesellschaften tätig und somit sowohl direkt als auch indirekt keinen Interessenskonflikten unterworfen.