Hier hatte ich über ein „entgangenes Mandat“ berichtet und noch spekuliert, was mir da wohl entgangen sein möge.
Heute bin ich froh, dieses Mandat abgelehnt zu haben. Der Kollege von Gegenüber macht mich darauf aufmerksam, dass der anfragende Mandant – der auch ihn behelligt hatte – aktuell als Tatverdächtiger eines Mordfalls in Dresden gesucht wird. Er soll im Streit seine Stiefmutter erstochen haben.
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Dann wären es immerhin potentiell direkt zwei Mandate gewesen …
@RA_Hänsch: Kann es sein, dass die Vertraulichkeit des Wortes gerade arg strapaziert wird? Wer die Lokalnachrichten verfolgt, weiß, um wen es sich bei dem Gegenüber handelt, vor allem auch, warum dieser Mensch sich dort wiederfindet.
Die Vertraulichkeit des Wortes ist meines Erachtens nicht betroffen. Zum einen stammt der zitierte Text im Ausgangspost aus einer eMail, die im CC an 4 verschiedene Anwälte geschickt wurden, die bis dato nichts voneinander in dieser Sache wussten. Es handelte sich also schon per se nicht um vertrauliche Kommunikation, die zusätzlich um die Klarnamen bereinigt (anonymisiert) wurde.
Auch der wesentlich strengere Bereich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht ist mE nicht betroffen. Nach einem Urteil des AnwG Köln genügt der Anwalt bei Veröffentlichung von Sachverhalten seiner Verschwiegenheitspflicht, wenn er den Sachverhalt so anonymisiert, wie dies auch die Justiz bei der Veröffentlichung von Urteilen und Prozessberichten tut. Und auch da ist es oftmals so, dass ein vielseitig informierter Mensch, der Querverbindungen aus verschiedenen Quellen herstellen kann, die Anonymisierung „knacken“ kann.
Beispiel?: http://www.spiegel.de/wirtschaft/uli-hoeness-schriftliches-urteil-liegt-vor-details-zu-konten-a-1000236.html