Elektronischer Rechtsverkehr at its best:
Beim AG Meißen wird ein Zwangsvollstreckungsauftrag in elektronischer Form per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) eingereicht, beigefügt sind in elektronischer Form sämtliche Vollstreckungsnachweise über die bisherigen zwangsvollstreckungsmaßnahmen – ungefähr 50 Seiten. Anders darf ich nicht mehr mit dem Gericht kommunizieren (aktive Nutzungspflicht).
Heute kommt ein Schreiben vom Gericht zurück:
Anbei erhalten Sie die eingereichten Vollstreckungsunterlagen zurück.
Beigefügt sind in ausgedruckter Form meine 50 Seiten Vollstreckungsnachweise, die ich gescannt und rein elektronisch ans Gericht gesandt hatte.
Dafür mussten nun Bäume sterben und die Staatskasse Kosten für Porto aufbringen ….