Mein Mandant wird zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei vorgeladen wegen Sachbeschädigung. Er hat keine Ahnung, worum es geht.
Natürlich wird erst einmal die Akte angefordert. Danach soll er einer Nachbarin – die ihn angezeigt hat – den Reifen des an der Straße abgestellten Pkw zerstochen haben. Aus der Zeugenvernehmung:
Begründen möchte ich meinen Verdacht aufgrund der Boshaftigkeit des Herrn P. Zeugen habe ich nie gehabt.
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Da sollte dann prompt eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung folgen.
Nach meinem Wissensstand und der Beratung seitens erfahrener Rechtsanwälte kann wegen „falscher Verdächtigung“ nur erfolgreich angezeigt werden, wenn der erste Strafanzeigende wusste, dass es ein anderer war, der die Reifen zerstochen hatte oder wenn der Erstanzeigende es selbst war.
Eine falsche Verdächtigung aus Idiotie ist nicht strafbar.
Wir leben nun mal in einer Gesellschaft, in der Recht und Ordnung auf Denunziation beruht.
Die GoA-Tätigkeit – das anwaltliche Abzockgeschäft – beruht, z.B., gerade darauf, dass jeder Betroffene denunzieren darf und falls berechtigt, dann mit hohen Kosten des geschäftstüchtigen Anwalts.
Fall unberechtigt, dann gilt für den Angezeigten „Außer Spesen nichts gewesen“.