Kläger benennt für einen streitigen Sachverhalt insgesamt 10 Zeugen, wohl um zu zeigen, wie wahr seine Sachverhaltsdarstellung ist.
Normalerweise würde jetzt das Gericht einen oder zwei der benannten Zeugen laden, um sich eine sachgerechte Meinung bilden zu können. Was macht das Gericht hier? Es läd alle 10 benannten Zeugen und fordert vom Kläger für jeden Zeugen einen Auslagenvorschuss von 100,00 Euro, insgesamt also 1.000 Euro.
Disziplinierung der Parteien per Kostenrecht …