Im März 2014 bestellt ein Kioskbetreiber Kaffee, Kaffeebecher und Werbemittel im Umfang von reichlich 1.000 Euro. Bezahlt wird nicht. Auf Mahn- und Vollstreckungsbescheid reagiert der Schuldner nicht, in der Zwangsvollstreckung teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der Schuldner die Vermögensauskunft bereits 2014 abgegeben hat (Fazit: nichts zu holen, 3 Kinder von verschiedenen Müttern, Unterhaltszahlungen: keine) und jetzt erst einmal in die Justizvollzugsanstalt einziehe.
Dort wird er im Frühjahr 2016 wieder entlassen, ohne dass pfändbare Gefangenengelder aufgelaufen wären.
Wo finde ich bei Recherche im Januar 2017 den Schuldner wieder? Als Kreisvorsitzenden der NPD.
Ein wahrer Vertreter deutscher Werte und Tugenden.