Die Vermögensauskunft des Schuldners gibt Rätsel auf:
Anschrift: obdachlos
wertvolle Gebrauchsgegenstände: TV-Gerät, Laptop, HiFi-Anlage, DVD-Player
Wo bringt der Obdachlose seinen Fernseher unter?
Erst ein Rückruf beim Gerichtsvollzieher bringt Aufklärung: er selbst hat am Tage der Abgabe der Vermögensauskunft im Auftrag des Vermieters die Wohnung des Schuldners zwangsgeräumt und dessen Hab und Gut eingelagert. Leider ist inzwischen im Auftrag des Vermieters alles verwertet worden.
Es geht also die Suche nach dem Schuldner weiter …
Dieser Beitrag hat 2 Kommentare
Und das war alles pfändbar? So so.
Sichergestellt wurde lt. Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsräumung zunächst alles. Das weitere Schicksal der Gegenstände dürfte unterschiedlich sein, entzieht sich aber meiner Kenntnis.