Am 18.03.2016 wird eine Zwangsvollstreckung (Abnahme der Vermögensauskunft) beantragt. Schon knapp 3 Monate später (07.06.2016) teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der Schuldner verzogen sei und er den Auftrag an den neu zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet habe.
Der meldet sich auch prompt 3 Monate später(01.09.2016) und teilt mit, er habe Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft auf den 06.10.2016 angesetzt.
Dann passiert – nichts.
Auf unsere Anfrage vom 08.11.2016 teilt der Gerichtsvollzieher schon am 06.12.2016 mit, dass die beantragte Drittauskunft der Steuer noch fehle und das noch rund 7 Monate dauern werde. Auf telefonische Nachfrage (13.12.2016), was in der Zeit mit unserem Vollstreckungsauftrag passiert (z.B. wie beantragt Weiterleitung ans Gericht zur Ausstellung des beantragten Haftbefehls) lautet die Antwort: nichts! Der Auftrag sei eben noch nicht erledigt und solange, bis die Auskunft der Steuer vorliegt, bleibt der Auftrag unbearbeitet bei ihm liegen.
5 Minuten später der Rückruf vom Gerichtsvollzieher: er habe jetzt festgestellt, dass ihm seit Oktober bekannt ist, dass der Schuldner wieder verzogen ist und er nicht mehr zuständig sei.
Und dann wundern sich Mandanten manchmal, dass Zwangsvollstreckungen so lange dauern und denken, es läge an uns.