Er veranstaltet Konzerte, auf die Tausende kommen – und bezahlt seine Rechnungen nicht. Das hindert ihn natürlich nicht daran, sich in der Presse als erfolgreicher Manager darzustellen:
Die »xxx<< des xxx Konzert-Veranstalters XX hat Insolvenz angemeldet. Dies hat das Insolvenzgericht XXX bekannt gegeben.
Das ist natürlich sehr ärgerlich und schade<<, sagt XX dem YY auf Anfrage, das ist aber nicht das Aus für mich – ich habe noch drei andere Firmen, die laufen gut.<< Als Ursache für die Insolvenz nennt er einen Prozess, den er in zweiter Instanz gegen den Schlagersänger ZZ verloren hat. Das GmbH-Recht hat uns keine andere Wahl gelassen, als diesen Schritt zu gehen.« Betroffen von der Pleite sind drei Mitarbeiter. Nicht betroffen sind die Firmen YY, ZZ und ZZZ, sagt XX. Insgesamt hat er acht Mitarbeiter unter Vertrag. Das Leben geht weiter«, gibt sich XX optimistisch. Als nächste (Groß-) Veranstaltungen nennt er den Auftritt von SQ am Wochenende in LL in der und die 3. DN am .. in …
Nachdem Haftbefehl gegen ihn ergangen ist, geruht er, die Vermögensauskunft abzugeben. Und siehe da: „seine“ drei Firmen gehören anderen (wahrscheinlich Strohmännern), er selbst ist in einer dieser Firmen für 600 Euro brutto monatlich angestellt. Der 1991er Mercedes 500SL ist einem Freund „sicherungsübereignet“.
Dieser Beitrag hat 2 Kommentare
Nenne nSie ihn doch beim Namen: …
>>warum sollte ich?
Mit „SQ“ gemeint war wohl der Auftritt von …
Der Pressekodex meint:
Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.
Ich sehe gerade aktuell keine Veranlassung, hier mit vollständigen Klarnamen zu arbeiten, wenn das nicht nötig ist.