Der Gerichtsvollzieher – beauftragt mit der Verhaftung des Schuldners zur Erzwingung der Vermögensauskunft – schreibt mir:
…
ist die Vollstreckung des Haftbefehls für den xx.xx.2017 geplant. Ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Polizei wurde gestellt. Die Wohnung wird trotz Anwesenheit von Personen nicht geöffnet. Widerstand gegen die Vollstreckungshandlung wird vermutet.
Anscheinend hat der Gerichtsvollzieher bereits Erfahrungen mit dem Schuldner. Ich möchte ehrlich gesagt nicht tauschen.