In einem lesenswerten Beitrag auf Beck-Online diskutiert Dr. Michael Selk die Frage, ob Gewerbemieter bei einer behördlich angeordneten Schließung des Geschäfts die Miete – gegebenenfalls auf Null – mindern dürfen. Im Ergebnis bejaht er das, weist aber darauf hin, dass viele Gewerbemietverträge eine Minderungsauschlussklausel enthalten, so dass die Mieter schnellstens eine Feststellungsklage erheben müssten.
Ob die Gerichte dieser – meines Erachtens durchaus überzeugenden – Ansicht folgen, wird man aber frühestens in einigen Monaten wissen.
Jedenfalls wäre aber eine Kündigung und Räumung der Mieter im Moment ausgeschlossen.