§ 245 ZPO regelt die Unterbrechung des Zivilprozesses bei „Stillstand der Rechtspflege“.
Ich will ja nicht wirklich unken, aber ich befürchte, dieser Zustand wird ab 30.09.2016 jedenfalls auf Seiten der Anwaltschaft eintreten. Die BRAK hat nunmehr angekündigt, dass am 29.09.2016 das beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach für alle Rechtsanwälte in Deutschland starten soll. Das beA soll Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander ermöglichen. Ab dem 29.09.2016 soll jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt über ein solches elektronisches Postfach erreichbar sein.
Gleichzeitig wird das bisherige elektronische Kommunikationssystem zwischen Anwälten und der Justiz, das EGVP, am 30.09.2016 abgeschaltet:
Am 01.10.2016 wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) endgültig abgeschaltet und durch einen Nachfolgeclient, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient und für den kein Support geleistet wird, ersetzt.
Wer schon einmal mit der Version 1.0 einer komplexen, sicherheitsrelevanten Software zu arbeiten versucht hat, wird vielleicht meine Zweifel verstehen, dass diese gravierende Umstellung tatsächlich funktioniert.
Nun, wenigstens werden sich die Schuldner im Oktober nicht über Mahnbescheide beschweren können, die Mitarbeiter der Zentralen Mahngerichte werden sich wohl auf viel Freizeit im Oktober einstellen können.