Vollstreckungsprivilegierung nur durch Urteil
Bestimmte Forderungen genießen auch in der Zwangsvollstreckung Privilegien gegenüber anderen Forderungen, beispielsweise Unterhaltsansprüche oder Ansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, für die nach § 850d ZPO bzw. § 850f Abs. 2…