Das beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach – sorgt einmal mehr für Wirbel und beinnt, sich in die einschlägigen Großprojekte dieses landes würdig einzureihen.
Zur Erinnerung: Im Jahre 2013 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“, das unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer verpflichtet, für alle Anwälte in Deutschland ein sicheres elektronisches Kommunikationssystem zu schaffen – eben das beA. Da eMails bekannter Maßen so sicher sind wie eine Postkarte, sollte eine zuverlässige und sichere Möglichkeit für die Kommunikation der Anwälte untereinander und mit Gerichten und Behörden geschaffen werden.
Ursprünglich sollte das System am 01.01.2016 starten. Dann im November 2015 – 6 Wochen vor dem geplanten Start – die Verschiebung aufgrund technischer Probleme. Zunächst bis zu einem unbekannten Zeitpunkt, dann wurde der 29.09.2016 als Starttermin für das beA festgelegt.
Heute nun eine Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer: beA wird vorläufig gestopt und nicht am 29.09. gestartet.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit vor dem AGH (Anwaltsgerichtshof) Berlin: dort hatten sich Rechtsanwälte dagegen gewandt, dass beA für sie empfangsbereit geschaltet wird. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung hat der AGH die Bundesrechtsanwaltskammer verpflichtet, die Postfächer der dortigen Kläger nicht zum Empfang freizuschalten.
Da es laut BRAK keine technische Möglichkeit gibt, einzelne Postfächer vom Empfang auszunehmen, wird eben das ganze System nicht eingeschaltet – bis der AGH in der Hauptsache rechtskräftig entscheiden hat. Und das kann dauern, schließlich kommt nach dem AGH noch der BGH.
Justiz und moderne Technik.
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