Nach langen technischen und juristischen Anlaufschwierigkeiten ist beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach – gestern gestartet.
Es soll eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und (in einer nächsten Ausbaustufe) zwischen Anwälten und Gerichten bzw. Behörden ermöglichen.
Mein erster Eindruck: die Grundfunktion – Nachrichten senden und empfangen – funktioniert. Aber es ist noch viiiiiiiiel Luft nach oben. Die optische Darstellung ist betont simpel gehalten – dafür gibt es nur wenige Auswahl- und Einstellmöglichkeiten. Ob allerdings der durchschnittliche Rechtsanwalt ahnt, was von ihm gewollt wird, wenn das System einen „Sicherheits-Token“ verlangt, halte ich eher für fraglich.
Dass ich eine Nachricht nicht durch Doppelklick öffnen und lesen kann, sondern mit der Maus quer über den Bildschirm zu einer extra Schaltfläche muss, ist ungewohnt und unkomfortabel. Dass ich die Nachricht nur im ZIP-Format exportieren kann und die ZIP-Datei dann lauter einzelne HTML-Dateien enthält, ist ebenfalls suboptimal. Wie soll ich diese Nachricht in mein Anwaltsprogramm bekommen? Da bleibt wohl nur, die Nachricht als PDF zu drucken und dann manuell ins Anwaltsprogramm zu importieren.
Es bleibt zu hoffen, dass die Anbieter der Anwaltssoftware schnell eine vernünftige Integration in ihre Programme hinbekommen. Angesehen davon müssen wir jetzt folgende Kommunikationswege überwachen: Briefpost, Telefon, Fax, eMail, EGVP, Whatsapp und neu eben beA, für jeden gibt’s eine eigene Vorgehensweise. Fehler werden dabei unvermeidlich sein.