Das fängt ja gut an:
Nachdem vor einiger Zeit die Signaturkarte für beA (das am 29.09.2016 startende besondere elektronische Anwaltspostfach) hier ankam, folgte heute der Brief mit PIN und PUK.
Als mittelmäßig bastlerisch begabter Mensch bereitet es schon gelinde Schwierigkeiten, an die Codenummern zu gelangen. Dazu ist auf der Rückseite ein ziemlich fest haftender und ziemlich schwer zu fassender Papierstreifen abzuziehen. Auf dem verbleibenden transparenten Feld erscheinen dann – schemenhaft erkennbar – die gewünschten Nummern. Nun gut, verbuchen wir es unter „Sicherheitsfeature“ – diese Nummern kann wenn überhaupt nur ein Mensch, aber niemals ein Zeichenerkennungsprogramm deuten.
Im Begleittext heißt es dann, man solle auf einer angegebenen Internetseite der BNotK – die die Signatur verwaltet – seine PIN ändern. Dort sei auch eine Anleitung verfügbar.
Seite aufgerufen – nichts ist mit Anleitung. Sofort startet der Download eines Java-Applets, der dann bei Start noch anmerkt, dass eine veraltete Java-Version installiert ist. Also noch kurz Java aktualisieren und nächster Versucht.
Jetzt meldet das Programm, dass die „lokale proNEXT Secure Framework Komponente“ nicht gestartet sei und bricht ab. Lokale WAS? Woher nehmen?
Das ist dann auch die Stelle, an der ich abbreche. Mal sehen, was sich bis zum 29.09. noch so tut und welche Lösungen und welche neuen Probleme sich noch so auftun werden.
Dieser Beitrag hat 10 Kommentare
Glückwunsch, Sie kommen immerhin einen Schritt weiter als ich. Bei mir kommt nur das Java-Applet, dann passiert nichts mehr. So ein Dreck…..
Dass es nicht nur mir so geht, lässt hoffen auf den „scharfen“ Start des beA am 29.09. 🙁
Vom Vertreib der DATEV – meinem Softwareanbieter – wurde mir heute übrigens mitgeteilt, dass man zum Start des beA nur eine Teilintegration in das Programm liefern könne, weil die BRAK die Schnittstellendefinition immer noch nicht sinnvoll an die Softwareanbieter weitergereicht habe. Die vollständige Programmintegration soll dann vermutlich im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen. Na wenigstens wurde die Laufzeit von EGVP verlängert …
Nach langem Frickeln hat es bei mir dann doch noch geklappt. Allerdings erst über Firefox. Und das Aktivieren der PIN war dann auch noch mal alles andere als selbsterklärend… Na ja, offen gestanden hätte mich alles andere auch überrascht!
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Verstehe die Probleme ehrlich gesagt überhaupt nicht. Bei uns hat alles wunderbar geklappt.
Gedulden Sie sich bitte bis zum 15.9.
Derzeit ist die Erstregistrierung noch nicht möglich. beA ist „noch in Arbeit“.
Mag sein, aber warum wird darauf nicht hingewiesen und wieso klappt es dann bei anderen (vgl. vorigen Kommentar)?
Java? Ja gehts noch? Aus dem anfänglichen EGVP Drama nix gelernt. Warum wollen uns nur alle immer nur Java einpflanzen? Die meinen es bestimmt gut 😉
… naja… Immerhin wurde es besser, als sie endlich eine gekapselte JAVA-Version einsetzten und das ewige Update-Chaos aufhörte. Vielleicht denkt man ja diesmal gleich dran!
Ich habe gerade den Artikel bei heise.de gelesen und das Thema kam mir sofort bekannt vor… In Spanien gibt es ähnliche Probleme mit den dortigen Systemen auf der Basis der eID, die ab Juli verpflichtend für alle Anwälte sind. Wir starten gerade einen Dienst dort, der eine zuverlässige technische Anbindung an die staatlichen Systeme über eine Serverlösung bietet, denn das Problem mit den Java Applets und Smartcard-Treibern haben da alle, und da es für den Staat, die Regionen und einzelne Anwendungen noch mal leicht unterschiedliche Lösungen gibt, herrscht heilloses Chaos, da die Kanzleien teilweise 5 unterschiedlich konfigurierte Rechner brauchen, um alles abzudecken. Hier ein kleiner Hinweis am Rande, der vermutlich mehr oder weniger direkt übertragbar ist: Unbedingt auf den Rechnern das automatische Java Update ausschalten, wenn nur bestimmte Browser-Java-Kombinationen funktionieren, sonst kann es sein, daß die Anwendungen etwas unerklärlich zu funktionieren aufhören, nachdem das Update zuschlägt. Was auch ein brenzliges Thema ist, daß viele Anwälte dort nicht wissen daß sie auf den Gültigkeitszeitraum ihrer Zertifikate achten müssen. Wenn das abgelaufen ist, kann man schon mal ein paar Wochen ohne Zugang dastehen. Deshalb sollte man sich einen Termin auf ein paar Wochen vor dem Ablauf einstellen so daß man noch rechtzeitig ein neues bekommen kann.. Ich nehme an, bei der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Thema digitale Signatur wird es in der Praxis in Deutschland wohl ähnliche Feinheiten zu beachten geben…