beA-Chaos, Teil xxx

Am Montag, den 03.09.2018 wird nach langer Zwangspause das beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach, von der BRAK wieder in Betrieb genommen. Gleichzeitig, also ohne jede Übergangs- oder Testphase, beginnt die so genannte passive Nutzungspflicht: was ab dem 03.09.2018 0:00 Uhr im beA eines Anwaltes eingeht, muss er zur Kenntnis nehmen.

Der Hersteller meiner Kanzleisoftware, die DATEV, hatte bereits angekündigt, dass die Einbindung des beA in die Kanzleisoftware per Update am 31.08.2018 bereitgestellt wird. Ich hatte mich dazu hier geäußert:

https://twitter.com/JensHaensch/status/1021775265935106049

Nun sitze ich am 31.08. vor dem Computer und will das Update einspielen, da taucht folgende Meldung der DATEV auf:

Terminverschiebung

Die Auslieferung der für den 31.08.2018 geplanten Service-Releases verschiebt sich. Die Service-Releases stehen Ihnen voraussichtlich am Montag, den 03.09.2018, ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Nein, ich habe kein Verständnis, schon gar nicht für die BRAK mit ihrem verkorksten System.

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